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Stiftung der Deutschen Städte, Gemeinden und Kreise zur Förderung der Kommunalwissenschaften in Verbindung mit der Carl und Anneliese Goerdeler StiftungDie Stiftung der Deutschen Städte, Gemeinden und Kreise zur Förderung der Kommunalwissenschaften vergibt - gemeinsam mit der Carl und Anneliese Goerdeler-Stiftung – in jedem Jahr Prämien für hervorragende Abhandlungen, insbesondere Dissertationen, aus folgenden Disziplinen:
Die Ausschreibung wendet sich an Studierende, Doktoranden, Absolventen sowie Wissenschaftler der Universitäten und Hochschulen und ruft sie auf, sich mit Arbeiten zu kommunalwissenschaftlichen Themen der genannten Gebiete zu beteiligen. Prämiert werden deutschsprachige Abhandlungen, die kommunalwissenschaftlich von besonderem Wert sind und der Praxis der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland neue Erkenntnisse vermitteln. Letzter Abgabetermin ist im Regelfall der 31. Januar eines jeden Jahres (Poststempel), im Jahr 2009 der 30. April. Was ist bei der Prämienausschreibung zu beachten?Soweit es sich um Dissertationen handelt, muss das Promotionsverfahren im Bezugszeitraum der Ausschreibung mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen worden sein. Neben zwei Exemplaren der Arbeit sind ein Lebenslauf des Bewerbers, ein Nachweis über den Abschluss der Prüfung, eine Kurzfassung der Arbeit (etwa 1/2 Seite) und ein schriftliches (verschlossenes) Urteil des Fachvertreters der Hochschule über den wissenschaftlichen Wert der Arbeit beim Deutschen Institut für Urbanistik, - Prämienausschreibung -, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin einzureichen. Diplom-, Magister-, Lizentiaten- und Staatsexamensarbeiten werden analog behandelt. Habilitationsschriften, auftragsgebundene Gutachten und Forschungsarbeiten sowie Abhandlungen, die nicht im Zusammenhang mit einem Prüfungsverfahren oder dem Erwerb eines akademischen Grades stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Prämierung erfolgt innerhalb der vier genannten Disziplinen. In jeder Disziplin kann derzeit ein Preis von 1.500,- Euro vergeben werden. Der Preis kann auch zu gleichen oder gestaffelten Anteilen an mehrere Einsender vergeben werden. Wenn in einer Disziplin keine prämierungswürdigen Arbeiten eingereicht werden, kann der frei werdende Betrag in einer anderen Disziplin oder für die Prämienvergabe des folgenden Jahres verwendet werden. Die Begutachtung der eingereichten Arbeiten obliegt derzeit dem Deutschen Institut für Urbanistik, auf dessen Vorschlag ein satzungsgemäßes Gremium aus Vertretern des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V. und der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) sowie für Abteilung I zusätzlich die Carl und Anneliese Goerdeler-Stiftung unter Ausschluss des Rechtsweges über die Prämierung entscheiden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Deutsches Institut für Urbanistik |
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